Auktionsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Mit dem Erteilen des Verwertungsauftrages, bzw. mit dem Bieten auf ein Tier, anerkennen Verkäufer und Käufer die Auktionsbedingungen.
Anmeldung
Alle Bündner Viehzüchter haben die Gelegenheit, Tiere zu den festgelegten Bedingungen für die Auktion anzumelden. Die graubündenVIEH AG kann einzelne Personen von der Auktionsbelieferung und von der Teilnahme an der Auktion aus triftigen Gründen ausschliessen.
Bei Ausbleiben der Tiere hat der Verkäufer die anfallenden Unkosten, mindestens aber Fr. 500.- als Entschädigung an die graubündenVIEH AG zu bezahlen. Diese Entschädigung kann erlassen werden, wenn der Verkäufer zwingende Gründe – Krankheit etc. – durch amtliche Zeugnisse nachweist.
Auktion
Vor der Versteigerung ist jeder Direktverkauf durch die Lieferanten oder die graubündenVIEH AG untersagt.
Wer auf ein Tier mitbieten will, kann dies während der Auktion auf der Plattform www.graubuendenvieh.auction oder direkt vor Ort tun.
Der Auktionator entscheidet wer den Zuschlag erhält. Dies kann eine vor Ort anwesende oder über das Internet mitbietende Person sein.
Nachdem der Käufer den Zuschlag erhalten hat, ist er zur Abnahme und Bezahlung berechtigt, bzw. verpflichtet.
Das Mitbieten und Mitbietenlassen ist seitens des Verkäufers untersagt. Steigert ein Verkäufer in Zuwiderhandlung sein Tier trotzdem zurück, so werden alle Unkosten, die daraus entstehen, mindestens aber Fr. 500.-, fällig.
Das Unfallrisiko bis zur Übergabe an den neuen Käufer trägt der Lieferant. Nutzen und Gefahr der Tiere gehen mit erfolgter Übergabe an den Käufer über.
Kosten für den Verkäufer:
- Verkaufsprovision pro verkauftes Tier Fr. 100.- für Rinder und Kühe
- Verkaufsprovision pro verkauftes Tier Fr. 60.- für Jungvieh
- Verkaufsprovision pro verkauftes Tier Fr. 40.- für Kälber
Kosten für den Käufer:
- Kaufpreis
- Kaufprovision von Fr. 30.-/gekauftes Tier
- Bei Bedarf Transport zum Betrieb (Kanton Graubünden) Fr. 70.-
Währschaften
- Gesund und recht innert 9 Tagen